Campingplatz-Regelungen

Diese Richtlinien wurden festgelegt um unsere Gäste des International Camping zu schützen und um ihnen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen.
Diese Bestimmungen zeigt unseren Gästen das richtige Verhalten an, im Umgang und der Nutzung der Camping – Anlage.
Das Betreten des Campingplatzes beinhaltet die Akzeptanz und die vollständige Einhaltung dieser Verordnungen, die durch zusätzliche Regeln, welche das Management der International Camping Valledoria für angemessen erachtet und ergänzt werden können. Die Mitarbeiter des International Camping Valledoria sind berechtigt, die geltenden Regeln durchzusetzen und bei Nichteinhaltung, dieses an die Geschäftsführung weiterzugeben. Die Nichteinhaltung dieser Richtlinien ist ausreichender Grund für eine Ausweisung aus dem Campingplatzes. Die Preisliste des laufenden Jahres, ist ein integraler Bestandteil dieses Reglements.
Die Rezeption ist geöffnet von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Eventuelle Änderungen der Uhrzeiten werden zeitnah im Aushang an der Rezeption bekannt gegeben.

RESERVIERUNGEN

Telefonisch unter +39079584070, Fax +39079584058 oder per Email (info@campingvalledoria.com) kann nach der Verfügbarkeit angefragt werden, bei Buchung wird eine Anzahlung erfragt: 150.00 € für Stellplatz Zelt, 250.00 € bei Stellplatz für Wohnwagen oder Camper, 250.00 Euro für Mietcaravan und 400.00 € für Bungalow, welche mit einer Banküberweisung getätigt werden kann. Nach Eingang der Anzahlung wird die Buchung per Email, an die angegebene Emailadresse gesandt.

Im Falle einer Stornierung der Reservierung, wird die Anzahlung (abzüglich der Sekretariatskosten – 20,00 Euro, Post- und Bankgebühren ) zurückerstattet, wenn die Stornierung bis 40 Tage vor Anreisetag mitgeteilt wird, nach diesem Datum ist die Anzahlung nicht mehr rückerstattbar.

Für alle Reservierungen gilt ein Mindestaufenthalt von einer Woche / 7 Tage in der Neben- und Zwischensaison und 2 Wochen/14 Tage in der Hochsaison.

Die Bungalows und Mietcaravane sind ab 14:00 Uhr des Anreisetages beziehbar und müssen bis 10:00 Uhr morgens am Abreisetag freigemacht werden. Die Stellplätze müssen am Abreisetag bis 12:00 Uhr verlassen werden.

Bei einer Spätabreise ist ein weiterer Tag zu zahlen und die Schlüssel oder die ausgehändigte Stellplatznummer, müssen bis 21:00 Uhr abgegeben werden.

REGISTRIERUNG UND ANMELDUNG DER CAMPINGGÄSTE

Im Moment der Ankunft, ist der Campinggast verpflichtet sich an der Rezeption anzumelden und registrieren zu lassen, mit gültigen Ausweisdokumenten, für sich und alle seine Mitreisenden. Die Registrierungsdaten werden – laut geltendem Recht – via Telematica / electronisch an das Öffentliche Sicherheitsamt übertragen.

Alle Gäste müssen ein Identifizierungsarmband tragen, das beim Check-in zur Verfügung gestellt wird. Das Tragen ist während der gesamten Dauer des Aufenthalts obligatorisch und wird beim Check-out vom Personal entfernt. Personen, die ohne (Pass)Armband angetroffen werden, werden gebeten, den Campingplatz zu verlassen.

Anschließend bekommt der Campinggast die Stellplatznummer, des ihm zugeteilten Stellplatz ausgehändigt und kann den Stellplatz belegen. Bei der Anmietung einer Mietstruktur bekommt der Gast nach erfolgter Registrierung die Schlüssel des Mietobjektes ausgehändigt und kann dieses dann beziehen.

Im Moment der Abreise ist die ausgehändigte Stellplatznummer (oder der Schlüssel des Mietobjektes) – intakt – wieder an der Rezeption abzugeben. Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung der Nummer, des Schlüssels oder des Schlüsselanhängers, muss der Gast eine Pauschale von 5,00 Euro zahlen.

Der Zutritt von Besuchern des Campinggastes auf den Campingplatz, bedarf vorbehaltslos der Zustimmung der Geschäftsleitung. Die Besucher, wenn die Genehmigung erteilt wurde, müssen ein Identitätsdokument abgeben und wenn der Aufenthalt länger als 2 Stunden beträgt, ist der Tagespreis zu entrichten. Nur so dürfen auch die Besucher des Campinggastes die Einrichtungen des Campingplatzes mit nutzen. Der Campingplatz muss bis 20:00 Uhr verlassen werden.

AUFENTHALT UND CHECK-OUT


Die Anreise auf den Campingplatz kann von 08:00 Uhr bis 19:30 Uhr erfolgen. Der Zugang zum Campingplatz – ausserhalb dieser Zeiten – kann bei Ankunft geregelt werden. Jedoch, unabhängig von der Zeit der Ankunft, wird der Aufenthalt des ersten Tages ab dem Moment der Anreise bis zum darauffolgenden Tag 12:00 Uhr berechnet. Jeder Aufenthalt, der diese angegebene Uhrzeit überschreitet, wird wie ein zusätzlicher Tag berechnet.
Jeder Campinggast ist angewiesen auf sein Eigentum selbst zu achten. Der Direktion kann keine Verantwortung zugewiesen werden, weder für eventuell verlorene oder beschädigte Objekte, noch für irgendwelche Verletzungen oder Unfälle innerhalb des Campingplatzes die auf die Fahrlässigkeit des Gastes zurück zu führen sind. Sollte ein Gast liegen gebliebene Gegenstände finden, wird er gebeten, diese an der Rezeption abzugeben.
Der Stellplatz wird – gemeinsam mit dem dafür verantwortlichen Personal – herausgesucht, natürlich auf Basis der Bedürfnisse des Gastes und im Einklang mit den Möglichkeiten und der Verfügbarkeit des Campingplatzes. Nach der Auswahl des Stellplatzes, ist der Campinggast verpflichtet sich zu registrieren und den Platz anschließend direkt zu beziehen. Ein eventueller Stellplatzwechsel muss vorher vom Platzpersonal autorisiert sein.
Nachdem das Gepäck ausgeladen ist, muss das Fahrzeug – in Rücksicht auf die Ruhezeiten in denen innerhalb des Platzes nicht gefahren werden darf – auf den eigens dafür vorgesehenen Parkplatz abgestellt werden. Dies gilt für Auto’s und Motorräder.
Wenn der Campinggast Stromanschluss benötigt, muss er auf das Platzpersonal warten, welches die Strombox nahe des Stellplatzes öffnen wird, um das Stromkabel anzuschließen. Auch im Moment der Abreise ist das Platzpersonal für den Aufschluss der Strombox und das Abschliessen des Stromkabels zuständig.
Während seines Aufenthaltes, wird der Campinggast gebeten laute Geräusche und Störung anderer Gäste zu vermeiden, auch außerhalb der vorgeschriebenen Ruhezeiten, soll generell Lärmbelästigung vermieden werden, um somit ein ruhiges Zusammenleben/-urlauben zu gewährleisten.
Die Campinggäste müssen die vorgesehenen elektrischen und sanitären Einrichtungen dem vorgesehenem Zweck entsprechend benutzen und nicht zweckentfremden.
Das Geschirrspülen so wie der Wäsche ist nur an den dafür vorgesehen Waschbecken erlaubt.
Es ist verboten das Fahrzeug innerhalb des Campingbereiches und auch am Camper- Services zu waschen.
Die Waschbecken, Wannen, Duschen und WC’s dürfen nur in richtigen Art und Weise – und auf Basis ihrer Zweckbestimmung – benutzt werden und müssen sauber hinterlassen werden, in Berücksichtigung der Tatsache, dass die sanitären Einrichtung von allen Gästen genutzt werden.
Minderjährige müssen von den Eltern begleitet werden. Generell müssen Kinder begleitet werden, sei es bei der Nutzung der Sanitäranlagen als auch bei der Nutzung des Schwimmbades. Bei der Nutzung aller Einrichtungen, auch Sport- und Freizeiteinrichtung, obliegt grundsätzlich die Verantwortung bei dem Campinggast selbst.
Vor dem Verlassen des Campingplatzes (bei Abreise) ist der Campinggast verpflichtet sich abzumelden und die Rechnung über die erhaltenen Leistungen zu bezahlen. Die Rechnung kann zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr und von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr bezahlt werden.
Gäste, die eine Mietstruktur angemietet haben, müssen diese am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr verlassen. Wird eine Spät-Abreise / late check-out gewünscht, muss dieses bereits bei der Reservierungsanfrage spätestens aber bei dem Check-Inn am Anreisetag erfragt werden. Die Direktion behält sich das Recht auf eine Zustimmung zu eines späteren Verlassens der Mietstruktur vor, wenn die Abreise abweichend von den vorgegebenen Uhrzeiten sein sollte, immer auf der Basis der Verfügbarkeit der betreffenden Mietstruktur.
Gäste, die einen Stellplatz gemietet haben, müssen diesen bis 12:00 Uhr des Abreisetages verlassen, die Bezahlung erfolgt, im Moment der Abreise. Wenn die Gäste beabsichtigen, die Campingplatzeinrichtung noch anschließend weiterzunutzen, ist dieses nur bis spätestens 20:00 Uhr und mit ausdrücklicher Genehmigung der Rezeption gestattet, so wie der Bezahlung eines weiteren Tages.
Campinggäste die vor den offiziellen Öffnungszeiten der Rezeption abreisen müssen (demzufolge ist auch die Schranke für die Nachtruhe noch geschlossen und nicht passierbar für Fahrzeuge), sind verpflichtet den Aufenthalt bereits am Vorabend – bis spätestens 19:00 Uhr zu bezahlen, die Rechnung bei sich zu behalten und das Gepäck auch bereits am Vorabend zu verladen – außer dem nötigen Gepäck für die letzte Übernachtung – und können dann vom Parkplatz aus, starten. Es werden keine Ausnahmen gemacht, während der Nachtruhe, mit dem Fahrzeug aus dem Campingbereich zu fahren.
Die Direktion behält sich das Recht vor, in regelmäßigen Abständen Kontrollen im Campingbereich durchzuführen um die genaue Übereinstimmung zwischen der Zahl der gemeldeten und der tatsächlich anwesenden Personen zu überprüfen.
Anwesende Personen, die sich ohne ausdrückliche Genehmigung der Direktion, im Campingbereich aufhalten, werden wegen Hausfriedensbruch nach Pragraph 614 des StGB angezeigt.

UMWELTSCHUTZ


Innerhalb des Campingplatzes ist die Mülltrennung Pflicht (Trennung von Bio- Plastik- Glas- Papier- und Restmüll) Die Campinggäste sind verpflichtet, die extra dafür vorgesehenen zur Mülltrennung bereitgestellten Behälter zu benutzen.
Es ist verboten den Müll neben die vorgesehenen Behälter abzustellen oder zu werfen.
Auch die Campinggäste sind verantwortlich für Ordnung und Sauberkeit in dem Bereich, in dem sie sich aufhalten.
Es ist streng verboten Pflanzen und Campingplatzeinrichtungen zu beschädigen oder zu zerstören, Gräben um die Zelte zu ziehen/graben, siedende und/oder gesalzene Flüssigkeiten auf den Boden oder an die Bäume zu gießen, Müll auf den Boden zu werfen und offenes Feuer am Boden zu entzünden.
Der Campingplatz ist mit Ausrüstung und Feuerlöschern ausgestattet.
Es ist verboten offenes Feuer zu entzünden. Im Falle, dass die Direktion keine Gefahr sieht, ist es erlaubt den Holzkohlegrill am dafür vorgesehenen Grillplatz, unter vorheriger Genehmigung, zu benutzen.
Es ist verboten leicht entflammbare Brennstoffe und explodierende Materialien, in den Campingplatz zu bringen. Im Falle eines Brandes im Campingplatz oder in seiner unmittelbaren Nähe, sollte der Campinggast sich verpflichtet fühlen bei einer organisierten Löschung mitzuhelfen.

HAUSTIERE


Für unsere vierbeinigen Freunde wurde im Campingplatz eigens eine Fläche angelegt und heißt DOG – AREA
Im Camping sind Haustiere erlaubt und es muss beim Check – Inn eine Kopie des Impfpasses vorgelegt werden.
Im Campingplatz und an den gemeinsam genutzte Flächen, müssen die Hunde IMMER an der Leine sein und unter Kontrolle des Hundebesitzers. Außerdem müssen die Hunde in die DOG – AREA begleitet werden und dürfen dort nicht allein bleiben. Nach der Nutzung der DOG AREA – in dem die Hunde ihr “Geschäft” erledigen können – ist dieses vom Hundebesitzer mit Hilfe von eigens dafür vorgesehenen Säckchen zu reinigen und sauber zu hinterlassen.
Für eventuelle Schäden an Dritten, verursacht vom Haustier, ist der Tierhalter selbst verantwortlich.
Haustiere sind in den campingeigenen Mietobjekten nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Direktion erlaubt.
Die Tierhalter haben dafür Sorge zu tragen, dass deren Haustiere, die unmittelbaren Nachbarn und auch andere Gäste nicht stören.
Das Nichtbeachten dieser einfachen Regeln, kann dazu führen, dass die Direktion einen Platzverweis ausspricht.

NUTZUNG DES SCHWIMMBADES

– Der Zugang zum Swimming-Pool ist nur mit dem – für Poolnutzung – gültigem Armband (Pass) gestattet

– die von der Direktion festgelegten Öffnungszeiten des Schwimmbades sind von allen Gästen zu akzeptieren und einzuhalten.

– Wer das Schwimmbad nutzt akzeptiert die ausgeschriebenen Vorschriften

– Wer diese Verordnung nicht respektiert wird vom Servicepersonal aus der Poolanlage verwiesen

– Es ist verboten die Poolanlage zu nutzen, wenn kein Poolpersonal anwesend ist oder während der Pool gewartet wird.

– Die Verwendung einer Badekappe ist obligatorisch.

– Das Wasser nicht mit Nasenschleim, Spucke oder sonstigen Exkrementen verschmutzen

– Den Pool nur nutzen, bei guter Gesundheit und mit sauberem Körper. Es sind nicht zugelassen: Personen mit offenen Wunden, Hautauschlag, Ekzemen oder anderen Hauterkrankungen, Personen mit Husten, Entzündungen der Bronchien oder Schleimhäute, Augen- oder Ohrenkrankheiten.

– Unzivilisiertes Benehmen und Verhalten wird nicht akzeptiert. Personen die unter Einfluss von Alkohol oder unter Wirkung von Arzneimitteln oder Drogen stehen, ist das Betreten des Schwimmbades verboten. Wenn das Personal der Auffassung ist, dass bei Badegästen unangemessenes Verhalten vorliegt, welches die Sicherheit der anderen Badegäste gefährdet, ist es von der Direktion autorisiert, diese Badegäste aus dem Schwimmbad zu verweisen.

– Es ist nicht erlaubt zu springen, zu rennen, Wasser zu spritzen oder Spiele und Scherze zu machen, welche Ärger bei anderen Badegäste verursachen können.

– Im Poolbereich ist das Rauchen so wie das Konsumieren von Essen und Getränken verboten.

– Es ist verboten Duschbad unter der Dusche oder im Pool zu benutzen

– Den Haustieren ist der Zutritt zur Poolanlage untersagt

– Es ist verboten: Sporttauchen, der Einsatz von Booten, Luftmatratzen, Flossen, und Atemschutzmasken.

– Im Poolbereich ist das Mitbringen von Glas in jeglicher Form, nicht erlaubt. Getränke in Glasflaschen sind an der Bar zu konsumieren.

– Es ist untersagt, Bälle, Fußbälle, Tennisschläger oder sonstige Sportgeräte mit zum Pool zu bringen.

– Die Direktion übernimmt keine zivil- und strafrechtliche Haftung für Gegenstände oder Wertsachen, die im Poolbereich liegen gelassen wurden, so wie für eventuelle Unfälle, die vom Badegast selbst oder durch Dritte verursacht wurden, aufgrund der Nichteinhaltung dieser Regeln.

– Die Badegäste verpflichten sich, die Pooleinrichtungen mit größter Sorgfalt zu verwenden. Alle Geräte der Poolanlage müssen mit Sorgfalt und Achtung behandelt werden. Eventuelle Schäden müssen ersetzt bzw. bezahlt werden.

– Jeder ist persönlich für den von ihm verursachten Schaden verantwortlich. Wer einen Schaden bemerkt soll diesen dem Assistenten/Personal mitteilen.

– Kinder bis 8 Jahre müssen von einem Erwachsenen, der die volle Verantwortung übernimmt, begleitet werden. Es ist absolute Pflicht, dass Kleinkinder im Swimmingpool Schwimmwindeln tragen.

– Der Bademeister ist für den Pool und die umliegende Badeanlage verantwortlich. Er darf Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung dieser Verordnung zu gewähren und hat das Recht Personen, die diese Regeln nicht beachten, aus dem Schwimmbad zu verweisen.

– Die Direktion kann sich den Pool für Veranstaltungen reservieren.

– Bei schlechtem Wetter obliegt die Entscheidung einer Schließung des Pools allein bei der Direktion.

– Der Zugang zum Schwimmbad ist nur durch das Eingangstor erlaubt.

– Wir informieren unsere Gäste darüber, dass, im Falle einer Schließung des Schwimmbades wegen außerplanmäßigen Wartungsarbeiten, es keine Rückerstattungen gibt, da es sich um einen kostenlosen Service des Campingplatzes handelt. Wir entschuldigen uns bereits im Voraus für eventuelle Unannehmlichkeiten.

Die Direktion bedankt sich für die freundliche Zusammenarbeit.

Für weitere Informationen, zögern Sie nicht und kontaktieren die Rezeption – während der Öffnungszeiten – oder unter Telefonnummer: 0039079 – 584070